Artikel 2: Verbot der Diskriminierung
Heute stellen wir euch den zweiten Artikel der Menschenrechte vor.
Das Verbot der Diskriminierung.
Was genau fällt darunter fragt ihr euch??
Das Verbot besagt, dass kein Mensch wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand benachteiligt behandelt werden darf.