Artikel 29

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“…und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.”
Mit Artikel 29 konzentrieren wir uns dieses Mal auf die Grundrechte und Pflichten des Individuums. Nur wenn wir Freiheit gewähren, dürfen wir Freiheiten genießen. In einer Solidarischen Gemeinschaft gilt es, für das Recht seines Nächsten einzustehen. Dieses Recht hat seine Grenzen dort, wo es anfängt, Anderen und der demokratischen Ordnung zu schaden.
Beim Briefmarathon setzt sich Amnesty in diesem Jahr für neun Frauen weltweit ein, die die Rechte und Freiheiten anderer Menschen verteidigen und dafür bestraft werden.

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