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Die Auslegungsvorschrift der #AEMR verbietet Saaten , die Menschenrechte für eigene Interessen zu missbrauchen. Demnach dürfen Staaten keine Menschenrechte brechen mit der Rechtfertigung, andere Rechte der Allgemeinen Erklärung verteidigen zu wollen.
Lasst uns, um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen, einen Blick auf Russlands Verhalten 2014 zur Krim-Annexion werfen: Präsident Putin nannte in seiner Rede zum Beitritt der Krim unter anderem den Grund, den dort lebenden russischen Teil der Bevölkerung schützen zu wollen und demnach ein Vorgehen im Sinne der „Verteidigung der Menschenrechte“ in der Ukraine vollzogen zu haben. Die in der Ukraine lebenden Russen seien in der Übergangsregierung menschenrechtlich misshandelt worden. Dieser Vorwurf wurde durch den Europarat und die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) nach Prüfung der Ereignisse jedoch zurückgewiesen. Laut dem Internationalen Strafgerichtshof fanden, im Gegenteil, mehrere Kriegsverbrechen seit der Machtübernahme Russlands über die Krim statt, welche gegen die Menschenrechte verstießen.
Das komplexe Beispiel des territorialen Konfliktes um die Krim zwischen Russland und der Ukraine beleuchtet, inwiefern der Schutz von Menschenrechten für eine Gruppe nicht das Brechen dieser auf Andere bezogen legitimiert. Auch aktuell gibt es viele weitere, weltweite Situationen, welche im Sinne der Auslegungsregel zu hinterfragen sind, wie z.B. das durch Staaten indirekt legitimierte Ertrinken von Geflüchteten und Migranten im Mittelmeer auf ihrer Flucht vor Krieg und Armut. Der vermeintliche Schutz von Menschenrechten darf niemals als Entschuldigung einer Gewaltpolitik benutzt werden.
Wie jedes Jahr sammelt Amnesty im Rahmen des Briefmarathons unter dem Motto „Schreib für die Freiheit“ wieder Unterschriften für Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit. Unter diesem Link gelangt ihr zu den diesjährigen Online-Aktionen der Kampagne. Viel Spaß beim Schreiben!

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