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Artikel 28: Soziale und internationale Ordnung

Eine soziale und internationale Ordnung, in der Rechte und Freiheiten realisiert werden können? Der Inhalt des 28. Artikels der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klingt zunächst schwammig, doch gewinnt er an Kraft, wenn man sich vor Augen ruft, von welcher Tragweite er eigentlich hat: Verantwortungslose Rüstungsexporte begünstigen jährlich eine halbe Million Tote durch Schusswaffen sowie Millionen Opfer in bewaffneten Konflikten. Auch die deutsche Bundesregierung ist mittelbar an dieser Entwicklung beteiligt – beispielsweise über durch sie genehmigte Waffenlieferungen an Akteure, die im Jemen-Konflikt schwere Kriegsverbrechen verüben, z.B. die Bombardierung von zivilen Einrichtungen.
Ein anderer Aspekt der in Artikel 28 ausgerufenen sozialen und internationalen Ordnung sind die Rechte indigener Völker. Die Südafrikanerin Nonhle Mbuthuma ist Mitglied der Bevölkerungsgruppe der Amadiba. Das Bergbauunternehmen Transworld Energy and Mineral Resources (TEM) will auf dem von ca. 5.000 Amadiba besiedelten Landstrich Titan abbauen. Dagegen setzt sich die Aktivistin ein, denn durch die drohende rechtswidrige Vertreibung würden die Amadiba ihre Existenzgrundlage verlieren. Das Engagement ist hochgradig riskant: Vor zwei Jahren wurde eine Mitstreiterin erschossen; Mbuthuma selbst hat einen Anschlag knapp überlebt.
Setzt euch im Rahmen des Briefmarathons von Amnesty International für Nonhle Mbuthuma und ihre Co-Aktivist*innen ein. Unter diesem Link findet ihr eine Briefvorlage, mit der ihr den südafrikanischen Präsidenten dazu auffordern könnt, Ermittlungen einzuleiten und für notwendigen Schutz zu sorgen.

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