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Artikel 20: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Das Recht, sich mit anderen Menschen zusammenzuschließen, Versammlungen einzuberufen, zu demonstrieren, sowie Vereine oder Gewerkschaften zu friedlichen Zwecken zu gründen ist ein sehr wichtiges Recht und für eine Demokratie unverzichtbar. Oft ist es nur gemeinsam mit anderen Menschen möglich, Forderungen durchzusetzen oder der staatlichen Macht stärker gegenüberzutreten.
Die Freiheit, sich mit anderen Menschen in einer Vereinigung zusammenzuschließen und einer solchen beizutreten, beinhaltet auch, dass niemand gezwungen werden kann, sich einer Vereinigung anzuschließen. Niemand darf also gezwungen werden, in eine Partei oder in eine Gewerkschaft einzutreten.

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