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Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht

Artikel 21 der #AEMR beinhaltet das Recht eines Allgemeinen und gleichen Wahlrechts, sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern.
Jeder Mensch hat das Recht, frei gewählte Vertreter_innen in das Parlament zu wählen. Die Wahlen müssen in vorgeschriebenen regelmäßigen Zeitabständen stattfinden, frei und unverfälscht sein, und jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht, dass seine oder ihre Stimme den gleichen Wert hat, wie die der anderen.

Im Weiteren hat jeder Mensch das Recht, gleiche Zulassung zu öffentlichen Ämtern zu bekommen, was vor allem die Anstellung in der öffentlichen Verwaltung betrifft. Allerdings ist es erlaubt, gewissen benachteiligten Gruppen vorübergehend Vorrang einzuräumen, bis sich deren Situation gebessert hat.

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