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Artikel 19:Meinungs- und Informationsfreiheit

Artikel 19 der #AEMR umfasst die Freiheit, seine eigene Meinung frei zu äußern, mithilfe von Medien zu verbreiten, und die Meinung anderer anzuhören. Auch das Recht auf Information wird von diesem Artikel geschützt und somit ein weltweiter Informationszugang ermöglicht.
Obwohl staatliche Zensur gegen Artikel 19 verstößt wird die Meinungsfreiheit noch in vielen Ländern eingeschränkt. Berhange Abrehe, der ehemalige Finanzminister Eritreas wurde am 17.09.2018 festgenommen, nachdem sein Buch, das zum Protest gegen staatliche Maßnahmen aufruft, veröffentlicht wurde.
In Russland wurde der Anwalt Mikhail Benyash inhaftiert. Er vertrat einen Klienten, der zuvor in Krasnodar friedlich protestiert hatte.

Dies zeigt, dass Artikel 19 immer noch oft verletzt wird, und der Kampf gegen staatliche Repressalien aktuell ist. Dabei ist zu beachten, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung nur im Kontext der anderen Menschenrechten gewährleistet werden kann. Denn sobald Rassismus, Gewaltverherrlichung oder andere Äußerungen dazu beitragen, dass die Würde oder die Freiheit eines Menschen eingeschränkt werden, kann dies nicht mehr unter dem Schutz der freien Meinungsäußerung geschehen.

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