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Artikel 4: Verbot der Sklaverei, des Sklavenhandels und der Leibeigenschaft

Unter diesen Artikel fallen auch moderne Formen der Sklaverei, wie:
• Zwangsprostitution von Frauen und Männern
• Kinderarbeit
• Kindersoldaten
• Lohnausbeutung oder Schuldknechtschaft

Das Verbot gilt immer und kann auch in Notsituationen wie beispielsweise Kriegen nicht außer Kraft gesetzt werden.

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