Artikel 4: Verbot der Sklaverei, des Sklavenhandels und der Leibeigenschaft
Unter diesen Artikel fallen auch moderne Formen der Sklaverei, wie:
• Zwangsprostitution von Frauen und Männern
• Kinderarbeit
• Kindersoldaten
• Lohnausbeutung oder Schuldknechtschaft
Das Verbot gilt immer und kann auch in Notsituationen wie beispielsweise Kriegen nicht außer Kraft gesetzt werden.