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Artikel 3: Das Recht auf Leben

Das Recht auf Leben ist die Voraussetzung für alle anderen Menschenrechte und muss daher unbedingt garantiert werden!
In den letzten Jahren gibt es immer mehr Staaten, die die Todesstrafe vollständig abgeschafft haben, aber in 56 ist sie noch immer erlaubt – dort leben 2/3 der Weltbevölkerung! 2017 wurden die meisten Hinrichtungen in China, im Iran, in Saudi-Arabien, im Irak und in Pakistan vollstreckt. Mehr Zahlen und Fakten findet ihr hier.

Amnesty setzt sich seit über 30 Jahren für eine Welt ohne Todesstrafe ein, denn nach unserer Auffassung ist staatliches Töten nicht mit der Achtung der Menschenrechte – insbesondere von Artikel 3 – vereinbar. Anstatt für Gerechtigkeit zu sorgen, üben Staaten durch die die Anwendung der Todesstrafe Rache und Vergeltung aus.
Wie willkürlich die Verhängung der Todesstrafe sein kann, zeigt der Fall des ägyptischen Journalisten und gewaltlosen politischen Gefangenen Mahmoud Abu Zeid (als „Shawkan“ bekannt). Er hat im Sommer 2013 die landesweiten Demonstrationen gegen Präsidenten Mohammed Mursi fotografisch begleitet und wurde zusammen mit anderen Journalisten festgenommen. Seitdem sitzt er im Gefängnis, wurde mehrfach misshandelt und gefoltert, sein Verfahren läuft nicht fair ab. Er ist zusammen mit 738 weiteren Personen angeklagt, unter anderem wegen „Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe“ und „Mord“. Für keinen der Anklagepunkte wurden haltbare Beweise vorgelegt. Der Staatsanwalt hat für Shawkan und alle weiteren 738 Angeklagten die Todesstrafe gefordert. Am 30 Juni wird das Urteil bekannt gegeben. Setzt euch hier für die Freilassung von Shawkan ein.

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