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Artikel 17: Recht auf Eigentum

Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beschreibt die Eigentumsgarantie – also das Recht aller, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum zu besitzen. Zudem darf niemand willkürlich ihres/seines Eigentums beraubt werden.
Das Recht auf Eigentum wurde bereits in der französischen Menschen- und Bürgerrechtserklärung aus dem Jahre 1789 als «unverletzliches und geheiligtes Recht» festgeschrieben. Auch heute gilt ein striktes Verbot von beispielsweise Zwangsenteignungen. Nicht selten kommt es jedoch durch staatliche Repression zu Enteignungen und Diskriminierungen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen. Besonders häufig kommen Zwangsenteignungen in der Öl- und Gasindustrie, der Metallbranche oder im Bergbau vor, wenn die Gier nach Bodenschätzen über den Rechten der ansässigen Bevölkerung steht.
Daher setzt sich Amnesty weltweit mit vielen Aktionen für Menschen und den Schutz ihres Eigentums ein. Beispielsweise für Bewohner*innen der Siedlung Deep Sea in Kenia oder Angehörige der indigenen Gemeinschaft Nasa Embera Chamí aus dem Reservat La Delfina im Westen Kolumbiens.

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