Artikel 26

Artikel 26

Artikel 26: Recht auf Bildung

(…) Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen* oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.”
Art 26 der #AEMR enthält das Recht der Bildung. Danach hat jeder Mensch das Recht, eine Elementarbildung zu genießen. Auch wenn eine höhere Schulbildung nicht obligatorisch ist, müssen die Staaten dafür sorgen, dass sie für jeden allgemein zugänglich sind. Eine Universitätsausbildung beispielsweise, die nur für das obere Drittel finanziell möglich ist, wäre demnach unzulässig. Bildung wird als Mittel verstanden, um die volle Entfaltung des Menschen in seiner Persönlichkeit und in seinen Fähigkeiten zu gewährleisten. Vor allem aber soll sie den Frieden und das Verständnis zwischen den Staaten fördern.

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