Artikel 9: Schutz vor Verhaftung und Ausweisung
Der Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte legt fest, dass alle Menschen vor willkürlichen Inhaftierungen und Ausweisungen geschützt werden müssen. Zwar kann jeder Staat Personen in Haft nehmen oder ausweisen, wenn dies gemäß der geltenden Rechtsordnung geboten ist, er darf dies aber nicht willkürlich tun. Dies würde bedeuten, dass die ausführenden Organe oder Personen des Staates bei der Durchführung dieser Maßnahmen nur eigenen Interessen folgen und nicht gemäß den allgemein gültigen Gesetzen handeln.
Leider verstoßen viele Staaten immer wieder gegen Artikel 9 der AEMR, indem sie willkürliche Verhaftungen von z.B. politischen Gefangenen durchführen. Amnesty International setzt sich deshalb immer wieder für die Freilassung der Inhaftierten ein und konnte dabei auch schon einige Erfolge erzielen. So wurden am 10. April diesen Jahres mehr als 50 Aktivist_innen im Sudan freigelassen, die willkürlich vom sudanesischen Geheimdienst NISS verhaftet worden waren.
https://www.amnesty.de/mitmachen/erfolg/wieder-mehr-als-50-aktivistinnen-freigelassen