Artikel 8: Anspruch auf Rechtsschutz
Der achte Artikel der AEMR garantiert jedem Menschen Anspruch auf Schutz seiner Rechte. Dem Menschenrechtsverteidigers Taner Kilic, der seit dem 6. Juni 2017 unschuldig in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt und ohne jeglichen Beweis des Terrorismus beschuldigt wird, wird dieser Rechtsschutz nicht zuteil.
Da es zu den bedeutendsten Gesetzen eines Rechtsstaats zählt, nicht ohne Beweise verurteilt zu werden, setzt sich Amnesty International weltweit mit zahlreichen Aktionen für die Freilassung des unschuldig angeklagten Familenvaters ein. Am 31. Januar 2018 wurde Taner Kilic auf Antrag eines Gerichts aus der Haft entlassen, jedoch am nächsten Tag gleich wieder inhaftiert, was bedeutet, dass die Entscheidung plötzlich revidiert wurde. Amnesty kämpft für die Einhaltung des geschilderten Artikels und auch du kannst dich für Taner einsetzen: https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/tuerkei-internationale-solidaritaet-fuer-taner-kilic