Artikel 6: Anerkennung als Rechtsperson
Der sechste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem Menschen die Anerkennung als eigenständige Rechtsperson. Er verbietet damit, dass Menschen lediglich als Rechtsobjekte behandelt werden, jeder Mensch kann Ansprüche und Rechte erwerben (Rechtsfähigkeit) und diese auch gerichtlich durchsetzen (Prozessfähigkeit) – und das unabhängig von Staatsangehörigkeit!
Kurz gesagt: Ihr habt Rechte – egal wo ihr seid!
Leider genießen nicht alle Menschen eine solchen Schutz. Hier könnt ihr euch für die Aufklärung an den Verbrechen von Landrechtlern in Guatemala einsetzen: https://www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/weitere-landrechtler-getoetet